Arbeits­schutz im Büro

Wie sieht es bei Ihnen aus? 

Unge­fähr 17,5 Mil­li­on Arbeit­neh­mer in Deutsch­land ver­brin­gen Ihren Arbeits­all­tag im Büro. Schnell kom­men hier die Fra­gen auf, was der Arbeit­ge­ber eigent­lich im Büro für den Arbeits­schutz tut und ob dies alles über­haupt sei­ne Rich­tig­keit hat. Der Gesetz­ge­ber schreibt bereits ab dem ers­ten Ange­stell­ten ein geeig­ne­tes Arbeits­schutz­ni­veau vor. Dies gilt nicht nur auf der Bau­stel­le, son­dern natür­lich auch bei Büro­ar­beits­plät­zen. Gera­de Star­tups und klei­ne­re Betrie­be ver­nach­läs­si­gen die­sen Bereich lei­der kläg­lich und das wis­sen auch die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten. Dabei kann mit klei­nen Mit­teln schon viel erreicht werden. 

Arbeits­schutz im Büro – Brau­che ich das wirklich? 

Die Rege­lun­gen zum Arbeits­schutz sind in Deutsch­land im Arbeits­schutz­ge­setz (Arb­SchG) ver­an­kert und beschrie­ben. Dar­über hin­aus gibt es für die ein­zel­nen Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten noch tie­fer­ge­hen­de Rege­lun­gen. Für die Arbeit im Büro ist die Ver­wal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft (VBG) zustän­dig. Wie anfangs bereits erwähnt, gilt der Arbeits­schutz nicht nur ab dem ers­ten Mit­ar­bei­ter son­dern auch vollständig. 

Wahr­schein­lich wird in Ihrem Büro nur mit sehr weni­gen Gefahr­stof­fen gear­bei­tet und eine Ket­ten­sä­ge wird ver­mut­lich auch nicht zum Ein­satz kom­men. Das Heben von schwe­ren Las­ten ist für Ihre Arbeit­neh­mer im Büro­all­tag auch wohl eher sel­ten der Fall. Den­noch darf das The­ma Arbeits­schutz nicht auf die leich­te Schul­ter genom­men wer­den. Auch im Büro lau­ern vie­le Gefah­ren, wel­che die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten zum Teil auch lang­fris­tig schä­di­gen können. 

Wel­chen Stel­len­wert nimmt der Arbeits­schutz im Büro ein? 

Im Mai 2018 wur­de daher die soge­nann­te „DGUV Regel 115–401“ von der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) her­aus­ge­ge­ben. Sie ent­hält diver­se Arbeits­schutz­maß­nah­men, die genau auf die Büro­bran­che zuge­schnit­ten sind. Dabei kon­kre­ti­siert sie zudem die Vor­ga­ben, ins­be­son­de­re aus der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (ArbStättV).  

Exem­pla­risch sei­en hier vier Punk­te genannt, die ver­mut­lich auch Sie betref­fen werden: 

Wie hoch darf die Tem­pe­ra­tur im Büro sein? 

Bei leich­ten bis mitt­le­ren Arbei­ten im Sit­zen schreibt der Gesetz­ge­ber eine Tem­pe­ra­tur von min­des­tens 19 Grad und maxi­mal 26 Grad vor. Wei­chen die­se Tem­pe­ra­tu­ren posi­tiv wie auch nega­tiv ab, muss der Arbeit­ge­ber geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, um die Arbeits­si­tua­ti­on zu ver­bes­sern. Eine geeig­ne­te Maß­nah­me bei extre­mer Hit­ze wäre zum Bei­spiel kos­ten­lo­se Geträn­ke bereit zu stellen. 

Wie groß muss ein Büro sein? 

Die Fra­ge nach der Büro­grö­ße wird wäh­rend unse­ren Bera­tungs­ge­sprä­chen auch sehr häu­fig gestellt. Es exis­tie­ren hier­zu eini­ge Vor­ga­ben zum Arbeits­schutz, wel­che die Büro­grö­ße betref­fen. Je nach der grund­sätz­lich vor­han­de­nen Flä­che, kön­nen die­se vari­ie­ren. Die Anga­ben bezie­hen sich dabei auf jewei­li­ge Min­dest­flä­chen, die ein ein­zel­ner Beschäf­tig­ter zum Arbei­ten benö­tigt. In die­sen Plan­zah­len sind Flä­chen für Lauf­gän­ge sowie Stell­flä­chen für Möbel bereits mit enthalten. 

Damit erge­ben sich die fol­gen­den Flä­chen, um den Arbeits­schutz einzuhalten: 

Büros mit 1 bis 6 Bild­schirm­ar­beits­plät­zen benö­ti­gen min­des­tens 8 m² pro Arbeits­platz. In Groß­raum­bü­ros, ab einer Grund­flä­che von 400 m², müs­sen pro Arbeits­platz min­des­tens 12 m² zur Ver­fü­gung ste­hen. Bei den Anga­ben han­delt es sich um Min­dest­ma­ße. Für das klas­si­sche 4 Per­so­nen Büro wer­den somit 32 m² Min­dest­grund­flä­che vor­ge­schrie­ben. Die­se Maß­an­ga­ben dür­fen nicht unter­schrit­ten werden. 

Wie sieht es hier in Ihren Büros aus? Unse­re Emp­feh­lung: Machen Sie sich dazu Gedan­ken, bevor die Berufs­ge­nos­sen­schaft Sie besu­chen kommt! 

Wel­che Laut­stär­ke darf im Büro herrschen? 

In Bezug auf den Lärm­pe­gel im Büro gibt es bis­lang in Deutsch­land kei­ne gesetz­li­chen Grenz­wer­te im Arbeits­schutz. Aller­dings stel­len laut Gesetz 55 dB(A) in Sozi­al­räu­men die Ober­gren­ze dar. Dies ent­spricht etwa einer nor­ma­len Unter­hal­tung. Für Büros ist die­ser Wert sicher­lich eher als Ober­gren­ze zu sehen. Wenn aller­dings wirk­lich kon­zen­triert in einem Büro gear­bei­tet wer­den soll, soll­te der Grenz­wert bei 30 – 45 dB(A) liegen! 

Was muss mein Büro­stuhl erfüllen? 

Der Büro­stuhl ist das wich­tigs­te Instru­ment im Büro hin­sicht­lich des Arbeits­schut­zes. Arbeit­neh­mer ver­brin­gen die meis­te Zeit im Sit­zen. Um lang­fris­ti­ge Schä­den vor­zu­beu­gen, soll­ten bei einem geeig­ne­ten Stuhl sowohl die Rücken­leh­nen als auch der Sitz als Ein­heit dreh­bar und höhen­ver­stell­bar sein. Um den Vor­schrif­ten zum Arbeits­schutz im Büro gerecht zu wer­den, soll­ten noch ergo­no­mi­sche Arm­auf­la­gen sowie gebrems­te Rol­len vor­han­den sein. Gera­de Büro­stüh­le stel­len häu­fig eine grö­ße­re Inves­ti­ti­on dar, aber Sie inves­tie­ren hier in die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den Ihrer Mit­ar­bei­ter. Sie wer­den es Ihnen mit gerin­ge­ren Aus­fall­zei­ten z.B. durch Rücken­be­schwer­den danken. 

Es muss nicht immer teu­er sein! 

Arbeits­schutz muss nicht immer teu­er sein. Ganz im Gegen­teil: Denn bereits ent­spre­chen­de Locke­rungs­übun­gen am Schreib­tisch kön­nen der Anfang vom Arbeits­schutz am Arbeits­platz sein. Unse­re Exper­ten bera­ten Sie ger­ne bei indi­vi­du­ell auf Sie abge­stimm­ten Maß­nah­men. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen zu erfül­len und zei­gen Ihnen kos­ten­güns­ti­ge und belast­ba­re Lösun­gen für Ihre Pro­ble­me. Durch unser brei­tes Spek­trum an Dienst­leis­tun­gen kön­nen wir stets über den Tel­ler­rand hin­aus­schau­en und so eine gesamt­heit­li­che Lösung mit Ihnen zusam­men entwickeln. 

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