Arbeitsschutz im Büro

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Ungefähr 17,5 Million Arbeitnehmer in Deutschland verbringen Ihren Arbeitsalltag im Büro. Schnell kommen hier die Fragen auf, was der Arbeitgeber eigentlich im Büro für den Arbeitsschutz tut und ob dies alles überhaupt seine Richtigkeit hat. Der Gesetzgeber schreibt bereits ab dem ersten Angestellten ein geeignetes Arbeitsschutzniveau vor. Dies gilt nicht nur auf der Baustelle, sondern natürlich auch bei Büroarbeitsplätzen. Gerade Startups und kleinere Betriebe vernachlässigen diesen Bereich leider kläglich und das wissen auch die Berufsgenossenschaften. Dabei kann mit kleinen Mitteln schon viel erreicht werden.

Arbeitsschutz im Büro – Brauche ich das wirklich? 

Die Regelungen zum Arbeitsschutz sind in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert und beschrieben. Darüber hinaus gibt es für die einzelnen Berufsgenossenschaften noch tiefergehende Regelungen. Für die Arbeit im Büro ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Wie anfangs bereits erwähnt, gilt der Arbeitsschutz nicht nur ab dem ersten Mitarbeiter sondern auch vollständig. 

Wahrscheinlich wird in Ihrem Büro nur mit sehr wenigen Gefahrstoffen gearbeitet und eine Kettensäge wird vermutlich auch nicht zum Einsatz kommen. Das Heben von schweren Lasten ist für Ihre Arbeitnehmer im Büroalltag auch wohl eher selten der Fall. Dennoch darf das Thema Arbeitsschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch im Büro lauern viele Gefahren, welche die Gesundheit der Beschäftigten zum Teil auch langfristig schädigen können. 

Welchen Stellenwert nimmt der Arbeitsschutz im Büro ein? 

Im Mai 2018 wurde daher die sogenannte „DGUV Regel 115-401“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben. Sie enthält diverse Arbeitsschutzmaßnahmen, die genau auf die Bürobranche zugeschnitten sind. Dabei konkretisiert sie zudem die Vorgaben, insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).  

Exemplarisch seien hier vier Punkte genannt, die vermutlich auch Sie betreffen werden: 

Wie hoch darf die Temperatur im Büro sein? 

Bei leichten bis mittleren Arbeiten im Sitzen schreibt der Gesetzgeber eine Temperatur von mindestens 19 Grad und maximal 26 Grad vor. Weichen diese Temperaturen positiv wie auch negativ ab, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitssituation zu verbessern. Eine geeignete Maßnahme bei extremer Hitze wäre zum Beispiel kostenlose Getränke bereit zu stellen. 

Wie groß muss ein Büro sein? 

Die Frage nach der Bürogröße wird während unseren Beratungsgesprächen auch sehr häufig gestellt. Es existieren hierzu einige Vorgaben zum Arbeitsschutz, welche die Bürogröße betreffen. Je nach der grundsätzlich vorhandenen Fläche, können diese variieren. Die Angaben beziehen sich dabei auf jeweilige Mindestflächen, die ein einzelner Beschäftigter zum Arbeiten benötigt. In diesen Planzahlen sind Flächen für Laufgänge sowie Stellflächen für Möbel bereits mit enthalten. 

Damit ergeben sich die folgenden Flächen, um den Arbeitsschutz einzuhalten: 

Büros mit 1 bis 6 Bildschirmarbeitsplätzen benötigen mindestens 8 m² pro Arbeitsplatz. In Großraumbüros, ab einer Grundfläche von 400 m², müssen pro Arbeitsplatz mindestens 12 m² zur Verfügung stehen. Bei den Angaben handelt es sich um Mindestmaße. Für das klassische 4 Personen Büro werden somit 32 m² Mindestgrundfläche vorgeschrieben. Diese Maßangaben dürfen nicht unterschritten werden.

Wie sieht es hier in Ihren Büros aus? Unsere Empfehlung: Machen Sie sich dazu Gedanken, bevor die Berufsgenossenschaft Sie besuchen kommt! 

Welche Lautstärke darf im Büro herrschen? 

In Bezug auf den Lärmpegel im Büro gibt es bislang in Deutschland keine gesetzlichen Grenzwerte im Arbeitsschutz. Allerdings stellen laut Gesetz 55 dB(A) in Sozialräumen die Obergrenze dar. Dies entspricht etwa einer normalen Unterhaltung. Für Büros ist dieser Wert sicherlich eher als Obergrenze zu sehen. Wenn allerdings wirklich konzentriert in einem Büro gearbeitet werden soll, sollte der Grenzwert bei 30 – 45 dB(A) liegen! 

Was muss mein Bürostuhl erfüllen? 

Der Bürostuhl ist das wichtigste Instrument im Büro hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Arbeitnehmer verbringen die meiste Zeit im Sitzen. Um langfristige Schäden vorzubeugen, sollten bei einem geeigneten Stuhl sowohl die Rückenlehnen als auch der Sitz als Einheit drehbar und höhenverstellbar sein. Um den Vorschriften zum Arbeitsschutz im Büro gerecht zu werden, sollten noch ergonomische Armauflagen sowie gebremste Rollen vorhanden sein. Gerade Bürostühle stellen häufig eine größere Investition dar, aber Sie investieren hier in die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Sie werden es Ihnen mit geringeren Ausfallzeiten z.B. durch Rückenbeschwerden danken. 

Es muss nicht immer teuer sein! 

Arbeitsschutz muss nicht immer teuer sein. Ganz im Gegenteil: Denn bereits entsprechende Lockerungsübungen am Schreibtisch können der Anfang vom Arbeitsschutz am Arbeitsplatz sein. Unsere Experten beraten Sie gerne bei individuell auf Sie abgestimmten Maßnahmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und zeigen Ihnen kostengünstige und belastbare Lösungen für Ihre Probleme. Durch unser breites Spektrum an Dienstleistungen können wir stets über den Tellerrand hinausschauen und so eine gesamtheitliche Lösung mit Ihnen zusammen entwickeln.  

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder buchen Sie direkt online einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch! 

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