
Hohe Strafe für Lieferdienst ...
Hohe Strafe für Lieferdienst – Die Bußgelder ziehen an Berlin ist das bisher klassische Zentrum der Startup-Szene in Deutschland. Die Region […]
Hohe Strafe für Lieferdienst – Die Bußgelder ziehen an Berlin ist das bisher klassische Zentrum der Startup-Szene in Deutschland. Die Region […]
Gerade in der Arztpraxis ist jedem schnell klar, dass hier mit hochsensiblen Daten gearbeitet wird. Dabei handelt es sich fast immer um personenbezogene Daten. Doch leider fehlt es in den Arztpraxen häufig an der Umsetzung der DSGVO. Gerade in den Bereichen IT-Sicherheit, sowie dem damit verbundenen Bereich der technisch- und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), sind hier Lücken keine Seltenheit. Daher möchten wir den Arztpraxen mit diesem Beitrag den Einstieg in den erfolgreichen Datenschutz etwas leichter machen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, legt den verwendeten Fragebogen zur Querschnittsprüfung von 50 Unternehmen aus Niedersachsen offen.
Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.07.2019 eine wichtige Teilentscheidung für die online Industrie getroffen. Ab sofort sollten Webseitenbetreiber sehr genau darauf achtgeben, dass Sie rechtzeitig über die Übermittlung von personenbezogenen Daten informieren, speziell bei der Verwendung von Cookies.
In dem Gerichtsverfahren Verbraucherzentrale NRW eV gegen Fashion ID GmbH & Co. KG hat das oberste Europäische Gericht am 29. Juli 2019 sein Urteil gefällt. Ausgangspunkt war die Frage, ob das Einbinden des Facebook Like Buttons auf einer Webseite rechtskonform war oder nicht.
Japan nun als sicher eingestuft Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Datenschutz veröffentlicht Über ein viertel Jahr hat es gedauert, nun ist […]
Aufräumarbeiten zum Jahresende? Es dauert nicht mehr lange, dann neigt sich das Jahr 2018 schon wieder dem Ende zu. In […]
Erste flächendeckende Prüfungen auch bei Ärzten – Bayern startet Nun ist die Schonfrist vorbei. Die ersten Prüfungen zur Umsetzung der […]