Arbeitsschutz und die Frage nach den notwendigen Maßnahmen

Arbeitssicherheit – Muss das wirklich alles sein?

Beim Thema Arbeitsschutz reagieren viele Unternehmer mit einem Achselzucken oder, noch schlimmer, mit einer abwertenden Haltung. Oftmals hört man die Aussage: „Wir haben das schon immer so gemacht. Bisher ist noch nie was passiert“. Kommt Ihnen diese Aussage bekannt vor? Haben Sie dies in Ihrem Betrieb auch schon einmal gehört?

Vernachlässigter Arbeitsschutz hat Folgen 

Doch was für Folgen kann es haben, wenn Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit nicht mit dem notwendigen Ernst verfolgt wird?  

Das zeigt zum Beispiel ein Fall, der vor dem LG Osnabrück (Aktenzeichen 10KLS16/13) verhandelt wurde. Um die Produktivität zu verbessern, wurde hier eine Sicherheitsmaßnahme außer Kraft gesetzt. Die manipulierte Lichtschranke führte zu einem tödlichen Arbeitsunfall eines 19-jährigen Auszubildenden. Glücklicherweise kommt es nicht immer zu tödlichen Unfällen, aber jeder Unfall ist ein Unfall zu viel!

Kleine Maßnahmen zum Arbeitsschutz haben große Auswirkungen 

Leider stellt man bei Begehungen in den Betrieben immer wieder fest, dass selbst die einfachsten Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Bereits mit diesen kleinen Maßnahmen sind große Fortschritte im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit möglich. Dabei muss Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nicht immer ein teures und aufwändiges Unterfangen sein. Mit dem entsprechenden Know-How können unsere Experten mit Ihnen schnell und kostengünstig optimale Lösungen für Ihren Betrieb entwickeln. 

Hohe Bußgelder bei Missachtung des Arbeitsschutzes 

Falls Sie als Geschäftsführer nicht für ausreichenden Arbeitsschutz sorgen, kann dies zu empfindlichen Bußgeldern führen. Wir haben an dieser Stelle einige Klassiker zusammengetragen, um Ihnen einen Überblick über die möglichen Strafen zu geben. Werden z.B. die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, können bis zu 10.000 € an Bußgeld anfallen. Dies fängt schon mit dem fehlenden Gehörschutz bei Arbeiten unter Lärm an. Ist das Erste Hilfe Material veraltet, unvollständig, ungeeignet oder gar nicht vorhanden, können bis zu 500 € fällig werden. 

Verschlossene Notausgänge oder versperrte Fluchtwege 

Sollten in Ihrem Betrieb beispielsweise Verkehrswege, ausgeschilderte Fluchtwege oder Notausgänge nicht freigehalten oder Notausgangstüren sogar verschlossen sein, fallen Bußgelder in Höhe von 5000€ an. 

Ein klassisches Problem besteht darin, dass Notausgänge zwar ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, dann aber verschlossen sind. Das Problem der verschlossenen Notausgänge wird häufig damit begründet, dass Notausgangstüren nicht von außen geöffnet werden sollen. Hierfür gibt es aber einfache und praktikable Lösungen. Mit sogenannten Panikschlössern wird der Zutritt von außen verhindert und die Flucht im Notfall gewährleistet. Die Preise für ein Panikschloss fangen dabei, je nach Wertigkeit des Schlosses und Funktionsweise der Tür, bereits ab ca. 30€ an.  

Feuerlöscher und andere Brandschutzmaßnahmen 

Ein weiterer Klassiker sind abgelaufene oder nicht vorhandene Feuerlöscher. Hierbei sind Bußgelder in Höhe von 2000€ zu zahlen. Um hier keine Risiken einzugehen, ist es notwendig, einen bewährten Prozess zur Kontrolle und zum notwendigen Tausch im Unternehmen zu etablieren. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass an den entsprechenden Stellen die richtigen Feuerlöscher vorgehalten werden müssen. Unsere Experten helfen Ihnen hier gerne weiter! 

Gerade das Fehlen von notwendigen Feuerlöschern stellt häufig ein Problem dar. Dabei liegen z.B. die Kosten für ein ABC-Feuerlöscher bei durchschnittlich 40 €. 

Fehlende Sicherheitsunterweisung vor der Arbeitsaufnahme 

Kennen Sie das das? Ein neuer Mitarbeiter fängt in Ihrem Betrieb an. Der Mitarbeiter ist voll motiviert und möchte schnellstmöglich produktiv im Betrieb mitwirken. Eine wünschenswerte Situation. Fehlt jedoch die notwendige Sicherheitsunterweisung vor der Arbeitsaufnahme ist ein Bußgeld in Höhe von 5000€ pro Verstoß zu zahlen.  

Gleiches gilt, wenn die entsprechende Sicherheitsunterweisung nicht einmal jährlich wiederholt wurde. Achten Sie hierbei vor allem auch auf eine gute Dokumentation. Eine gute Dokumentation und ein belastbarer Prozess helfen hier dabei, Bußgelder zu vermeiden! 

Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt  

In beiden Fällen fallen die Strafen hoch aus. Es ist egal, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt nicht bestellt wurde oder hierüber falsche Angaben gemacht werden: Es werden Bußgelder in Höhe von 25.000 € je Verstoß fällig

Hohes Risiko für Unternehmen ist nicht notwendig! 

Bereits kleine Maßnahmen können Sie als Unternehmer hier ruhiger schlafen lassen. Mit einem unserer Experten an Ihrer Seite können Sie sich und Ihren Mitarbeitern den Ärger ersparen, der im Falle von fehlendem Arbeitsschutz und mangelnder Arbeitssicherheit auf Sie zukommt.  

Mit unseren Grundschutz-Paketen bieten wir Ihnen hierzu eine Lösung! Exemplarisch seien hier die Fahrschulen genannt. Doch wir bieten unsere Dienstleistung nicht nur für Fahrschulen an. Sie benötigen Unterstützung mit Rat und Tat? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und lassen Sie sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch beraten! 

Arbeitssicherheit muss nicht teuer sein 

Oftmals wird die Befürchtung an uns herangetragen, dass die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit Unmengen an Budget verschlingen und sich vor allem kleinere Betriebe dies nicht leisten können. Dabei fallen die Kosten für die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen im Vergleich zu den möglichen Bußgeldern nicht ins Gewicht. Auch die eventuell notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen nicht teuer sein. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir natürlich stets auch die Möglichkeiten Ihres konkreten Unternehmens. Mit Hilfe von Unterweisungen können bereits schon erste kostengünstige Möglichkeiten umgesetzt werden. Denn mittels der Unterweisungen wird der Mitarbeiter soweit geschult, dass er eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf Gefahren- und Unfallvermeidung erlangt. 

Lassen Sie sich von unserer Qualität und Erfahrung überzeugen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf oder buchen direkt online einen für Sie passenden Termin. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! 

Los geht’s!

Noch heute den ersten Schritt erledigen!
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen Sie uns wissen, wie wir Sie unterstützen können
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner