Arbeits­si­cher­heit — Muss das wirk­lich alles sein?

Beim The­ma Arbeits­schutz reagie­ren vie­le Unter­neh­mer mit einem Ach­sel­zu­cken oder, noch schlim­mer, mit einer abwer­ten­den Hal­tung. Oft­mals hört man die Aus­sa­ge: „Wir haben das schon immer so gemacht. Bis­her ist noch nie was pas­siert“. Kommt Ihnen die­se Aus­sa­ge bekannt vor? Haben Sie dies in Ihrem Betrieb auch schon ein­mal gehört?

Arbeitssicherheit - muss das sein
Arbeits­si­cher­heit — muss das sein

Ver­nach­läs­sig­ter Arbeits­schutz hat Folgen 

Doch was für Fol­gen kann es haben, wenn Arbeits­schutz bzw. Arbeits­si­cher­heit nicht mit dem not­wen­di­gen Ernst ver­folgt wird? 

Das zeigt zum Bei­spiel ein Fall, der vor dem LG Osna­brück (Akten­zei­chen 10KLS16/13) ver­han­delt wur­de. Um die Pro­duk­ti­vi­tät zu ver­bes­sern, wur­de hier eine Sicher­heits­maß­nah­me außer Kraft gesetzt. Die mani­pu­lier­te Licht­schran­ke führ­te zu einem töd­li­chen Arbeits­un­fall eines 19-jäh­ri­gen Aus­zu­bil­den­den. Glück­li­cher­wei­se kommt es nicht immer zu töd­li­chen Unfäl­len, aber jeder Unfall ist ein Unfall zu viel!

Klei­ne Maß­nah­men zum Arbeits­schutz haben gro­ße Auswirkungen 

Lei­der stellt man bei Bege­hun­gen in den Betrie­ben immer wie­der fest, dass selbst die ein­fachs­ten Maß­nah­men nicht umge­setzt wer­den. Bereits mit die­sen klei­nen Maß­nah­men sind gro­ße Fort­schrit­te im Arbeits­schutz und der Arbeits­si­cher­heit mög­lich. Dabei muss Arbeits­schutz und Arbeits­si­cher­heit nicht immer ein teu­res und auf­wän­di­ges Unter­fan­gen sein. Mit dem ent­spre­chen­den Know-How kön­nen unse­re Exper­ten mit Ihnen schnell und kos­ten­güns­tig opti­ma­le Lösun­gen für Ihren Betrieb entwickeln. 

Hohe Buß­gel­der bei Miss­ach­tung des Arbeitsschutzes 

Falls Sie als Geschäfts­füh­rer nicht für aus­rei­chen­den Arbeits­schutz sor­gen, kann dies zu emp­find­li­chen Buß­gel­dern füh­ren. Wir haben an die­ser Stel­le eini­ge Klas­si­ker zusam­men­ge­tra­gen, um Ihnen einen Über­blick über die mög­li­chen Stra­fen zu geben. Wer­den z.B. die Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten, kön­nen bis zu 10.000 € an Buß­geld anfal­len. Dies fängt schon mit dem feh­len­den Gehör­schutz bei Arbei­ten unter Lärm an. Ist das Ers­te Hil­fe Mate­ri­al ver­al­tet, unvoll­stän­dig, unge­eig­net oder gar nicht vor­han­den, kön­nen bis zu 500 € fäl­lig werden. 

Ver­schlos­se­ne Not­aus­gän­ge oder ver­sperr­te Fluchtwege 

Soll­ten in Ihrem Betrieb bei­spiels­wei­se Ver­kehrs­we­ge, aus­ge­schil­der­te Flucht­we­ge oder Not­aus­gän­ge nicht frei­ge­hal­ten oder Not­aus­gangs­tü­ren sogar ver­schlos­sen sein, fal­len Buß­gel­der in Höhe von 5000€ an. 

Ein klas­si­sches Pro­blem besteht dar­in, dass Not­aus­gän­ge zwar ord­nungs­ge­mäß gekenn­zeich­net wur­den, dann aber ver­schlos­sen sind. Das Pro­blem der ver­schlos­se­nen Not­aus­gän­ge wird häu­fig damit begrün­det, dass Not­aus­gangs­tü­ren nicht von außen geöff­net wer­den sol­len. Hier­für gibt es aber ein­fa­che und prak­ti­ka­ble Lösun­gen. Mit soge­nann­ten Panik­schlös­sern wird der Zutritt von außen ver­hin­dert und die Flucht im Not­fall gewähr­leis­tet. Die Prei­se für ein Panik­schloss fan­gen dabei, je nach Wer­tig­keit des Schlos­ses und Funk­ti­ons­wei­se der Tür, bereits ab ca. 30€ an. 

Feu­er­lö­scher und ande­re Brandschutzmaßnahmen 

Ein wei­te­rer Klas­si­ker sind abge­lau­fe­ne oder nicht vor­han­de­ne Feu­er­lö­scher. Hier­bei sind Buß­gel­der in Höhe von 2000€ zu zah­len. Um hier kei­ne Risi­ken ein­zu­ge­hen, ist es not­wen­dig, einen bewähr­ten Pro­zess zur Kon­trol­le und zum not­wen­di­gen Tausch im Unter­neh­men zu eta­blie­ren. Bit­te beden­ken Sie dabei auch, dass an den ent­spre­chen­den Stel­len die rich­ti­gen Feu­er­lö­scher vor­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Unse­re Exper­ten hel­fen Ihnen hier ger­ne weiter! 

Gera­de das Feh­len von not­wen­di­gen Feu­er­lö­schern stellt häu­fig ein Pro­blem dar. Dabei lie­gen z.B. die Kos­ten für ein ABC-Feu­er­lö­scher bei durch­schnitt­lich 40 €. 

Feh­len­de Sicher­heits­un­ter­wei­sung vor der Arbeitsaufnahme 

Ken­nen Sie das das? Ein neu­er Mit­ar­bei­ter fängt in Ihrem Betrieb an. Der Mit­ar­bei­ter ist voll moti­viert und möch­te schnellst­mög­lich pro­duk­tiv im Betrieb mit­wir­ken. Eine wün­schens­wer­te Situa­ti­on. Fehlt jedoch die not­wen­di­ge Sicher­heits­un­ter­wei­sung vor der Arbeits­auf­nah­me ist ein Buß­geld in Höhe von 5000€ pro Ver­stoß zu zahlen. 

Glei­ches gilt, wenn die ent­spre­chen­de Sicher­heits­un­ter­wei­sung nicht ein­mal jähr­lich wie­der­holt wur­de. Ach­ten Sie hier­bei vor allem auch auf eine gute Doku­men­ta­ti­on. Eine gute Doku­men­ta­ti­on und ein belast­ba­rer Pro­zess hel­fen hier dabei, Buß­gel­der zu vermeiden! 

Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und der Betriebsarzt 

In bei­den Fäl­len fal­len die Stra­fen hoch aus. Es ist egal, ob die Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit oder der Betriebs­arzt nicht bestellt wur­de oder hier­über fal­sche Anga­ben gemacht wer­den: Es wer­den Buß­gel­der in Höhe von 25.000 € je Ver­stoß fällig 

Hohes Risi­ko für Unter­neh­men ist nicht notwendig! 

Bereits klei­ne Maß­nah­men kön­nen Sie als Unter­neh­mer hier ruhi­ger schla­fen las­sen. Mit einem unse­rer Exper­ten an Ihrer Sei­te kön­nen Sie sich und Ihren Mit­ar­bei­tern den Ärger erspa­ren, der im Fal­le von feh­len­dem Arbeits­schutz und man­geln­der Arbeits­si­cher­heit auf Sie zukommt. 

Mit unse­ren Grund­schutz-Pake­ten bie­ten wir Ihnen hier­zu eine Lösung! Exem­pla­risch sei­en hier die Fahr­schu­len genannt. Doch wir bie­ten unse­re Dienst­leis­tung nicht nur für Fahr­schu­len an. Sie benö­ti­gen Unter­stüt­zung mit Rat und Tat? Neh­men Sie Kon­takt zu unse­ren Exper­ten auf und las­sen Sie sich in einem kos­ten­lo­sen und unver­bind­li­chen Erst­ge­spräch beraten! 

Arbeits­si­cher­heit muss nicht teu­er sein 

Oft­mals wird die Befürch­tung an uns her­an­ge­tra­gen, dass die Maß­nah­men zur Arbeits­si­cher­heit Unmen­gen an Bud­get ver­schlin­gen und sich vor allem klei­ne­re Betrie­be dies nicht leis­ten kön­nen. Dabei fal­len die Kos­ten für die not­wen­di­gen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen im Ver­gleich zu den mög­li­chen Buß­gel­dern nicht ins Gewicht. Auch die even­tu­ell not­wen­di­gen Arbeits­schutz­maß­nah­men müs­sen nicht teu­er sein. Bei unse­rer Bera­tung berück­sich­ti­gen wir natür­lich stets auch die Mög­lich­kei­ten Ihres kon­kre­ten Unter­neh­mens. Mit Hil­fe von Unter­wei­sun­gen kön­nen bereits schon ers­te kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­kei­ten umge­setzt wer­den. Denn mit­tels der Unter­wei­sun­gen wird der Mit­ar­bei­ter soweit geschult, dass er eine erhöh­te Auf­merk­sam­keit in Bezug auf Gefah­ren- und Unfall­ver­mei­dung erlangt. 

Las­sen Sie sich von unse­rer Qua­li­tät und Erfah­rung über­zeu­gen. Ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te einen Ter­min für unser kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch. Neh­men Sie hier­zu mit uns Kon­takt auf oder buchen direkt online einen für Sie pas­sen­den Ter­min. Wir freu­en uns dar­auf, von Ihnen zu hören! 

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